Info
Kath. Kita St. Peter und Paul
Kita-Leitung: Brigitta Seitz
Forstenrieder Weg 21
82065 Baierbrunn
Tel.: 089 / 793 43 48
Fax: 089 / 744 80 820
St-Peter-und-Paul.Baierbrunn@kita.ebmuc.de
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag | 7.00 - 16.00 Uhr |
Freitag | 7.00 - 14.30 Uhr |
Aufnahmebedingungen:
- Alter: Kinderkrippe: 10 Monate bis 3 Jahre, Kindergarten: 3 Jahre bis Schulpflicht
- Nach Vollendung des 3. Lebensjahres besteht u.U. die Möglichkeit des Wechsels von der Krippe in den Kindergarten.
- Die Anmeldung gilt grundsätzlich für das ganze Betreuungsjahr - von September bis einschließlich August
- Die Anmeldung für das kommende Betreuungsjahr ist jeweils im März. Die genauen Termine finden sie rechtzeitig hier und in der Tagespresse
- Die Plätze werden nach der Gemeindezugehörigkeit und dem Alter des Kindes vergeben. Geschwisterkinder werden bevorzugt.
- Die Buchungszeiten für den Betreuungsplatz müssen zum 1. September festgelegt werden und können nur halbjährlich geändert werden.
Hier finden Sie alle Informationen zu unserer Kita-Ordnung.
Anmeldeformulare:
Folgende Anmeldeformulare können Sie sich hier downloaden / ausdrucken und ausgefüllt
per Post oder Fax an uns senden. Bitte vereinbaren Sie zusätzlich ein persönliches Anmeldegespräch mit der Kita-Leitung.
Anmeldebogen Kindergarten und
Anmeldebogen Kinderkrippe
Gebührenordnung für das Betreuungsjahr 2017/18:
Stunden | Kindergarten | Krippe |
1 - 2 Stunden | -- | 110,00 € * |
2 - 3 Stunden | -- | 165,00 € * |
3 - 4 Stunden | -- | 200,00 € |
4 - 5 Stunden | 136,50 € | 275,00 € |
5 - 6 Stunden | 150,50 € | 350,00 € |
6 - 7 Stunden | 164,00 € | 370,00 € |
7 - 8 Stunden | 178,00 € | 390,00 € |
8 - 9 Stunden | 191,00 € | 410,00 € |
ab 9 Stunden | 205,00 € | 430,00 € |
* nur für Splitting-Plätze
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Spielgeld: | 5,- € /Monat | 5,- € /Monat |
Mittagessen pauschal bei 5 Mahlzeiten pro Woche: | 65,00 € /Monat | 48,00 € / Monat |
Beitrag für die Küchenhilfe bei 5 Tagen pro Woche | 17.50 € /Monat | 17,50 € / Monat |
Die monatlichen Beiträge sind für das gesamte Betreuungsjahr (September bis einschließlich August) zu entrichten. Ab dem zweiten Kind gibt es eine Geschwisterermäßigung von 30 %. |